Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.
25.07.2020, 22:51
Hey,
wie schon im Titel erkennbar, kam die Frage auf, ob der Notfallsanitäter Maßnahmen eigenverantwortlich delegieren darf.
Falls ja, welche Maßnahmen darf er an wen delegieren und welche gesetzliche RegelungNe liegen dem zugrunde?
Im Netz habe ich keine klare Antwort gefunden.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Karl
06.08.2020, 21:56
Ich behaupte mal - er darf überhaupt nichts delegieren. Wir diskutieren ja zur Zeit, welche Maßnahmen der Arzt an den NotSan delegieren darf. Von einer Kette von Folgedelegationen nach weiter unten in der Nahrungskette ist hier nie die Rede.
Aber wir alle wissen doch, was Du nun meinst. Darf denn der NotSan z.B. dem RS im Rahmen seiner Ausbildung erlauben, z.B. einen venösen Zugang zu legen oder so. Ganz ehrlich - wenn Du offiziell eine solche Frage stellst, wirst Du nur eine Antwort bekommen, die Dir nicht gefällt. Also bilde Deine RS oder SanH weiterhin so aus, wie Du es verantworten kannst und wenn etwas schief geht, dann trag die Konsequenzen wie ein Mann.
Powered by phpBB © phpBB Group.
phpBB Mobile / SEO by Artodia.