DRK_Manni hat geschrieben:okay ja bei uns läuft das über das Jugendrotkreuz soweit ich erfahren Habe und Versicherung bleibt die vom DRK
So allgemein kann man das nicht unbedingt sagen. Ich kenne die Versicherungen des JRK Mecklenburg-Vorpommern nicht, gehe aber davon aus, dass die ähnlich wie hier in RLP sind. Im Zweifel an den Justitiar vom Kreisverband wenden.
Mitglieder des SSD sind nur dann über das JRK versichert, wenn sie als Mitglieder im Kreisverband/Ortsverein (je nach Struktur bei euch vor Ort. KV fragen!) geführt sind. Dann muss die Veranstaltung als JRK-Veranstaltung geführt werden, mit allem was dazu gehört (Einverständnis, Erscheinungsbild des JRK beachten (Kleidung), Information des Jugendleiters über die Veranstaltung). Selbst dabei wird es dann schwer, zu definieren, warum nur das JRK einen Sanitätsdienst betreut, was normalerweise Sache der Bereitschaft ist. Solltet ihr für den Dienst auch noch Geld erhalten, ist es wichtig, dieses richtig im DRK verbuchen zu lassen. Je nach Finanzsystem kann es sein, dass das Geld allen Gemeinschaften zur Verfügung steht. Bei nicht korrekter Buchung und evtl. Ausweisung von Steuern kann es Probleme mit dem Finanzamt geben.
Du merkst sicherlich, dass ich bei einer solchen Konstellation sehr vorsichtig wäre. Informiere dich bitte genau bei deinem Kreisverband und informiere aktiv alle Beteiligten. Dabei ist genau zu klären (am Besten im gemeinsamen Gespräch), wer das finanzielle Risiko trägt, wie die Versicherung gewährleistet ist, wer das Geld erhält und so weiter.