Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.
07.03.2015, 12:06
Hallo,
ich leite mit 2 anderen Leuten einen SSD an meiner Schule.
Dort schreiben wir alle Hilfeleistungen in unser Verbandsbuch, und wenn ein RTW kommt bekommt dieser noch ein DRK Patientenprotokoll. Gestern Abend habe ich mit dann mit meiner Bereitschaftsleiterin darüber unterhalten, woraufhin diese mir gesagt hat, das wir eigentlich immer ein Patientenprotokoll schreiben müssten, da das Verbandsbuch nur für die Versicherung interessant ist, aber nicht für die eventuell spätere zurück Verfolgung erhobener Massnahmen.
Wie sieht das rechtlich aus? Müssen wir im SSD bei jeder Hilfeleistung ein Patientenprotokoll ausfüllen oder reicht das im Verbandsbuch?
07.03.2015, 15:27
Das Verbandbuch reicht zur Dokumentation von Schulunfällen aus.
08.03.2015, 10:26
Ist das deine eigene Meinung oder ist das mit irgendwelchen Nachweisen zu bestätigen?
08.03.2015, 20:34
Danke sehr
09.03.2015, 19:46
Nur nochmal kurz für die, die es nicht wissen: Die GUV/BGV (früher UVV) haben in Deutschland Gesetzesrang. Damit ist mit der Entsprechung dieser rechtlich gesehen genug getan. Für euch selbst kann es jedoch sinnvoll sein, bei Problemen/ Unklarheiten/ Ungereimtheiten trotzdem ein Protokoll zu schreiben und zu archivieren.
20.07.2015, 08:28
Welche Qualifikation haben denn eure Helfer durchschnittlich?
23.07.2015, 12:48
Wir sind leider nur drei. 2 mal SanH und 1 mal EH+.
23.07.2015, 15:10
Finde das Protokoll zwar gut, für alles unter San-Niveau (so auch die meisten SSDs) oversized. Aber das müsst letztendlich ihr wissen
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