Dürfen wir den die Laryxntuben noch nutzen?

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20.11.2018, 23:13
Hey, Leute! Wie die meisten von euch mitbekommen haben, hat der Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes was zu den supraglotischen Atemwegssicheungen gesagt...

wie sieht ihr das, da mir mal gesagt wurde, dass die S1 Richtlinie noch nicht veröffentlicht wurde oder so. Ich meine der nette Herr hat ja nicht gesagt, dass dies verboten ist.

Was anderes: Wie betrifft es den SSD, denn ich leite soll ich jetzt die Larynxtuben rausnehmen von der Tasche, wir sind ja kein Sandienst aber sind vom DRK/JRK...

Bitte meldet euch mit fachlichen Kenntnissen, habe Druck vom Betreungslehrer und den anderen SSDler aber ich will die möglichst behalten, wenn es geht, denn mit Larynxtuben zu beatmen ist in unseren Bereicht sicher besser als die Beutel-Masken-Beatmung zumal es auch einfach ist.

Danke
03.12.2018, 18:02
Jetzt habe ich auf "Schnellantwort" geklickt, aber so schnell wird es nicht.
Sieh Dir doch mal den Wortlaut von Rettungsassistenten- oder Notfallsanitätergesetz an. Dann zeig mir bitte den Passus, in dem steht "X darf Y". Such nicht zu lange - Du wirst ihn nicht finden. Genauso wenig findest Du jemanden, der Schulsanitätern, San-Helfern oder wem auch immer einen generellen Freibrief für gewisse Maßnahmen gibt. Wäre sinnvoll - gibt es aber nicht. Es bleibt wie überall im Leben, dass man für seine Handlungen und seine Taten ggf. geradestehen muss. Wenn Du also z.B. im Rahmen einer Reanimation einen LT anwendest, und irgendjemand nimmt daran Anstoss, dann steht es ihm frei, Dich zu verklagen. Dann müsste Dir ein Gutachter nachweisen, dass der Patient überlebt hätte, wenn Du anders gehandelt hättest. (Grob vereinfacht). Wird ihm das gelingen? Sehr wahrscheinlich nicht. Das Problem ist, dass Dir ggf. bei anderem Ausgang ein Gutachter einen Vorwurf daraus machen wird, den LT nicht verwendet zu haben.

Ich habe bezüglich einer "Darf ich das" Frage monatelang diskutiert, bevor ich eine Aussage von der oberen Rettungsdienstbehörde bekommen habe. Mit dieser Aussage bin ich dann zu unserem Justiziar gegangen und habe gefragt, ob ich nun Rechtssicherheit habe. Er meinte, Rechtssicherheit bekäme man wahrscheinlich eventuell, wenn man ein Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof bekäme - aber auch nicht sicher.

Was will ich damit sagen? - Niemand wird Dich von einer Verantwortung freisprechen, niemand wird Dir schriftlich geben, dass Du dies oder das darfst. Wenn Du mit einem Restrisiko nicht leben kannst, such Dir ein anderes Hobby.
16.12.2018, 20:17
@ Don Spekulatius danke für die Antwort. Das hilft mir besser damit umzugehen. Ich denke auch nicht, dass ein berliner RTW, der zum nordöstlichen Ende zu uns fährt und vom Stadtzentrum oder weiter kommt und so ca. 15-25min braucht mir vorwerfen wird, den LTS-D geschoben zu haben. Und ich meine wir setzen ihn dann auch wirklich nur im Falle einer Rea...
Schließlich gibt es auch eine Gemeinschaft zwischen RD, FW, HiOrg und sogar SSDs, in der man sich hilft und ein SSDler anzuzeigen würde bestimmt keiner machen.

Danke
16.12.2018, 23:31
SaniBerlin hat geschrieben:Ich denke auch nicht, dass ein berliner RTW, der zum nordöstlichen Ende zu uns fährt und vom Stadtzentrum oder weiter kommt und so ca. 15-25min braucht mir vorwerfen wird, den LTS-D geschoben zu haben. Und ich meine wir setzen ihn dann auch wirklich nur im Falle einer Rea...


So lange alles gutgeht und sich keine Risiken verwirklichen, ist das alles im Regelfall kein Problem. Ein Problem wird es möglicherweise dann, wenn nicht alles so läuft wie geplant und sich gerade eines der Risiken der Anlatge eine Larynxtubus verwirklicht, insbesondere, wenn der Anwender nicht die aus fachlicher Sicht nötige Erfahrung aufweist. (Das gilt freilich, was die bekannte Anweisung des DRK allerdings, soweit ich sehe, ausblendet, für die Beutel-Maske-Beatmung in gleicher Weise.)

SaniBerlin hat geschrieben:Schließlich gibt es auch eine Gemeinschaft zwischen RD, FW, HiOrg und sogar SSDs, in der man sich hilft und ein SSDler anzuzeigen würde bestimmt keiner machen.


Zum einen: sag niemals nie, und zum anderen: die Anzeige kommt regelmäßig vom Patienten, seinen Angehörigen oder Hinterbliebenen, allenfalls - ganz selten - von Dritte und praktisch nie aus dem von Dir genannten Umfeld.


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