unterlassene Hilfeleistung!?

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

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17.07.2010, 16:59
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

17.07.2010, 17:17
A**********, mehr kann ich dazu nicht sagen.



Vorausgesetzt, dass die Aussagen der ErstHelfer wahr sind.
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

17.07.2010, 17:39
Original von Helpman1993
Vorausgesetzt, dass die Aussagen der ErstHelfer wahr sind.

Einmal das und zum Anderen kann der Eigenschutz evtl. eine Rolle gespielt haben, denn der Ersthelfer sagt ja etwas von Seepflanzen.
Was mich auch interessieren würde, ob die DLRGler Angestellte oder ehrenamtliche Kräfte waren, denn gerade bei Angestellten egal welcher BOS gibt es leider immer welche, die es nur als Arbeit sehen und wenn Feierabend ist, ist Feierabend, leider - auch wenn das gegen die Grundsätze einer jeden BOS geht.
Mit freundlichen Grüßen
Kevin Drieschner (FW, SSD)

17.07.2010, 18:01
Selbst wenn sie Feierabend haben kommen sie halt als privater Ersthelfer zur Unfallstelle und die müssen trotzdem erste Hilfe leisten.

17.07.2010, 18:24
Na ja, wir können ja jetzt wieder hin und her diskutieren, Fakt aber ist : das ganze Geschehen wird sicher von der zuständigen Staatsanwaltschaft ermittelt werden und danach könnte es entsprechende Strafanzeigen geben. Warten wir mal ab ... ;)

Gruß Jürgen

17.07.2010, 18:43
Angstellte gibt es in der DLRG (außer ein paar Verwaltungsmitarbeitern) grundsätzlich nicht - heißt ja *ehrenamtliche* HiOrg...

Ansonsten kann man anhand dieses Videos alles und nichts vermuten. Der eine Ersthelfer sagt ja selber, es wäre daran gescheitert, dass es wegen der Pflanzen an der Stelle zu gefährlich war.
Eine andere mögliche Erklärung wäre, dass die Helfer die vor Ort waren gar nicht entsprechend ausgebildet waren da ein Teil der Wachmannschaft schon auf dem Heimweg war.
So ist es also alles bloße Spekulation....

17.07.2010, 20:08
@ peit er hat nicht wegen den Pflanzen sondern wegen seinem schmerzenden Bein aufgehört und ist zum Land geschwommen. Was ich auch für richtig halte da wenn man schon so kaum schwimmen kann wegen irgendwelcher Schmerzen wie soll er dann noch einen Rentner zum Land transportieren...

Ansonsten schließe ich mich Helperman1993's Kommentar an.

17.07.2010, 20:10
Ich habe mich auf die Rettungsschwimmer bezogen die - so werden sie ja vom Ersthelfer u.a. zitiert - wegen des Bewuchses die Rettung für zu gefährlich hielten (und das ganze dabei sicherlich mehr als unglücklich formuliert haben).

17.07.2010, 23:29
Für mich drängen sich in diesem Zusammenhang einige Fragen auf.

1.) Wie alt waren die eingesetzten Helfer? Handelte es sich ggf. um ein "Jugend-Einsatzteam", welches nach Feierabend der erfahrenen Helfer und Betreuer sich noch an der Dienststelle aufhielt?

2.) Warum trug das Team auch nach Feierabend noch Einsatzkleidung (=Garantenstellung)

3.) Waren die Helfer ggf. nicht in der Lage, das Boot zu bedienen (z.B. da der Bootsführer schon weg war)?

4.) Hätten die Helfer nicht zumindest eher die Feuerwehr verständigen bzw. externe Hilfe anfordern können, wenn sie erkennen, dass sie mit der Lage überfordert sind? Wird das geschult und trainiert?

5.) Waren weitere Helfer nicht über eine Telefonkette heranrufbar?

6.) Haben die Helfer das Hilfegesuchen des Jugendlichen überhaupt ernstgenommen oder stuften sie es als wahrscheinliche, böswillige Fehlalarmierung ein?


Auf jeden Fall ist die unschöne Sache schon jetzt mit einem enormen Imageverlust für die DLRG verbunden. Wenn darüber noch überregional in weiteren Medien berichtet wird, werden da wohl einige Verantwortliche einpacken können...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

17.07.2010, 23:58
Mir kamen auch ähnliche Fragen auf, wie Hajo, als ich das Video anschaute.
Mir kam folgendes in den Sinn
1. Die Helfer dürfen offiziell das Boot nicht benutzen. Ich weiß nicht, wie es bei der DLRG mit Boot fahren und Führungserlaubnis ist.
2. Die Zeitangabe mit 15 Minuten ist weit übertrieben. Ich denke aber, das hängt mit dem relativen Zeitempfinden
3. Finde ich widersprichen sich die Personen etwas, da sie von starkem Bewuchs, der laut DRLG-Helfern, eine Gefahr darstellen kann, hätten tauchen sollen, was ja gegen den Selbstschutz ist
4. Kurz nach Schluss ist die Gefahr einer Fehlalamierung denke ich, immer höher

Zum Thema Einsatzkleidung: Eventuell hatten die auch einfach nur T-Shirts von Zeltlagern oder sonst wie mit DLRG-Logo an.

EDIT: Unnötigen Kommentar entfernt... =)
Zuletzt geändert von lafidi am 18.07.2010, 00:00, insgesamt 1-mal geändert.
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!

18.07.2010, 00:24
Ob eine Garantenstellung existiert oder nicht hat nicht wirklich etwas mit getragener Einsatzkleidung zu tun...

18.07.2010, 02:56
Ich denke, es ist müßig, sich jetzt hier Gedanken dazu zu machen, wie der Einsatz wohl abgelaufen sein mag.

Ich möchte hier aber zu ein paar grundsätzlichen Dingen Stellung nehmen.

Original von lafidi
1. Die Helfer dürfen offiziell das Boot nicht benutzen. Ich weiß nicht, wie es bei der DLRG mit Boot fahren und Führungserlaubnis ist.


Die Fahrerlaubnis für Motorrettungsboote (MRB) der DLRG ist der DLRG-eigene Bootsführerschein, aufgeteilt in die Teile A und B. Der Bootsführer (BF) A entspricht dabei etwa dem amtlichen Sportbootführerschein Binnen + einsatzbezogene Ergänzungen, der BF B dem SBF See + Ergänzungen. Im Einsatz muss ein MRB mindestens mit einem DLRG-BF und einem Bootsgasten besetzt sein. Nur im Notfall ist die Besetzung mit dem Inhaber nur eines amtlichen SBF + Bootsgasten möglich.

Original von lafidi
2. Die Zeitangabe mit 15 Minuten ist weit übertrieben. Ich denke aber, das hängt mit dem relativen Zeitempfinden [zusammen]


Garantiert!

Original von lafidi
3. Finde ich widersprichen sich die Personen etwas, da sie von starkem Bewuchs, der laut DRLG-Helfern, eine Gefahr darstellen kann, hätten tauchen sollen, was ja gegen den Selbstschutz ist


Könntest du daraus mal bitte nen sinnvollen Satz machen?

Original von lafidi
4. Kurz nach Schluss ist die Gefahr einer Fehlalamierung denke ich, immer höher


Kannst du evtl. mal erläutern, wieso das so sein sollte?

Original von lafidi
Zum Thema Einsatzkleidung: Eventuell hatten die auch einfach nur T-Shirts von Zeltlagern oder sonst wie mit DLRG-Logo an.


Vermutlich trugen sie DLRG-Einsatzkleidung. Zumindest hier ist es so üblich, in Einsatzkleidung zu Dienst an- und hinterher auch in Einsatzkleidung wieder abzureisen. Kaum einer zieht sich auf der Wache um...

Hajo hat ja schon die Möglichkeit angesprochen, dass vielleicht noch jüngere Mitglieder des Wachteams nach der Wache noch zusammen gesessen und sich unterhalten haben. Das würde sich mit meiner Erfahrung decken. Die alten Hasen sind froh, das Feierabend ist und fahren direkt nach Hause, die jüngeren Helfer können noch nicht genug kriegen und sitzen halt noch ein bisschen zusammen.

Ob und wie weit es ausgebildet und trainiert wurde, externe Kräfte zu alarmieren, ist sicher von den lokalen Gegebenheiten abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.

18.07.2010, 10:01
Zur "Garantenstellung":

Prinzipiell greift diese natürlich auch, wenn man eine entsprechende Ausbildung besitzt und keine Dienstkleidung trägt.

Trägt man die Dienstkleidung jedoch noch nach dem Dienst (oder auf dem Weg zum Dienst), ist man für Passanten als Helfer erkennbar. Diese erwarten dann besonders, dass man als erfahrenes, fachkundiges Personal zur Tat schreitet (auch wenn man die Situation vllt. gar nicht wahrgenommen hat...).

Tut man das nicht, wird es natürlich Probleme geben. Die Passanten werden angeben, dass da ein Helfer vorbeigefahren wäre, der aufgrund seiner Dienstkleidung als Angehöriger einer HiOrg erkennbar gewesen wäre. Das erleichtert die Identifikation natürlich ungemein und ist deswegen gefährlich.

Also: Wenn amn in Zivilkleidung dasitzt, bringt einen wahrscheinlich kaum einer mit der DLRG in Verbindung. DIe Erwartungen der Ersthelfer sind nicht so hoch, die Identifikation schwierig (man muss ja bei einer evtl. Vernehmung nicht sagen, dass man Mitglied einer HiOrg ist = "normale" unterlassene Hilfeleistung)

In Dienstkleidung hingegen trifft euch eine "besondere Schwere der Schuld", da ihr aufgrund der Kleidung als fachkundiges Personal erkennbar seid und so in besonderem Maße (=von "Berufs" wegen oder aufgrund eines besonderen Verhältnisses zum Patienten, also als "Garant") verpflichtet gewesen wärt, Hilfe zu leisten.

Die Strafe wird dann wahrscheinlich empfindlich höher ausfallen (und das ist auch gut so...).

Wir lernen also "mit Sicherheit": Nach dem Dienst sofort umziehen, nicht in Dienstbekleidung zum Dienst oder zurück fahren.

Wir lernen also "wahrscheinlich": Keine Jugendlichen im Wachdienst einsetzen. Es besteht die Möglichkeit, das diese in Einzelsituationen überfordert sind und die Betreuung nicht immer gewährleistet ist. Das "JET-Konzept" müsste evtl. noch mal überdacht werden.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

18.07.2010, 10:15
Original von Hajo Behrendt
Prinzipiell greift diese natürlich auch, wenn man eine entsprechende Ausbildung besitzt und keine Dienstkleidung trägt.


Nö.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

18.07.2010, 10:20
Original von Hajo Behrendt
In Dienstkleidung hingegen trifft euch eine "besondere Schwere der Schuld", da ihr aufgrund der Kleidung als fachkundiges Personal erkennbar seid und so in besonderem Maße (=von "Berufs" wegen oder aufgrund eines besonderen Verhältnisses zum Patienten, also als "Garant") verpflichtet gewesen wärt, Hilfe zu leisten.


Hajo - hast du eigentlich eine wage Idee wovon du hier sprichst, oder schreibst du einfach so darauf los!? Besondere Schwere der Schuld... Eigentlich verbietet es sich fast, auf sowas noch ernsthaft einzugehen.

Natürlich ist es ungünstig, wenn jemand Dienstkleidung trägt, aber nicht einsatzfähig ist. Dabei geht es aber ausschließlich um das Bild der HiOrg in der Öffentlichkeit usw. - an der rechtlichen Betrachtung ändert es hingegen nichts.

Vielleicht mal an ein paar Beispielen verdeutlicht: Die Helfer die vor Ort waren, waren alles Sanitäter - keine Rettungsschwimmer. Sie saßen da, weil sie auf den Beginn des Beachvolleyballtuniers gewartet haben - eine Wasseraufsicht war für den Zeitpunkt nicht vereinbart oder beabsichtigt.

"Wir lernen also "wahrscheinlich": Keine Jugendlichen im Wachdienst einsetzen. Es besteht die Möglichkeit, das diese in Einzelsituationen überfordert sind und die Betreuung nicht immer gewährleistet ist. Das "JET-Konzept" müsste evtl. noch mal überdacht werden."
Vollkommener Humbug. Warum sollen 16jährige keinen Wachdienst leisten!? Sie übernehmen in anderen Situation (z.B. als Jugendgruppenleiter o.ä.) deutlch verantwortungsvollere Positionen. Wenn du die Nord- und Ostseewachen anschaust, wirst du feststellen, dass ein Großteil der Wachgänger noch minderjährig ist - anders wäre das gar nicht zu leisten (bzw. finanzieren); welcher volljährige hat denn die Zeit (und Lust) mehrere Wochen seines Jahresurlaubs dafür hinzugeben?
Das ganze setzt natürlich vorraus, dass die Führungskräfte (sprich: Wachleiter) entsprechend ausgebidlet und vor Ort sind, so dass im Notfall eine vernünftige Einsatzkoordnierung gewährleistet ist. Das ist aber auch der Fall...

Mit dem JET-Konzept hat es wiederum rein gar nichts zu tun - hier werden unter 16jährige u.a. an den Wachdienst herangeführt. Das schließt u.U. auch eine Anwesenheit auf der Wache mit ein - allerdings nur als zusätzliche Mitarbeiter ohne eigene Verantwortung.

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