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Güdel nur vom Arzt???
Verfasst:
12.10.2010, 22:22
von 19222
Hi, ich habe folgendes auf einer österreichischen Homepage gefunden:
http://www.die-samariter.at/spiele/quiz/hilfe.php?T_ID=42"Wozu dient der Guedel-Tubus, und was ist beim Umgang mit demselben zu beachten? Nenne die Größen!
Antwort >
1. Darf nur vom Arzt verwendet werden, dient zur Freihaltung der Atemwege (Oropharyngeal-Tubus), bei Erbrechen oder Würgen Guedel-Tubus sofort entfernen, ein zu kleiner Tubus kann durch Zurücksinken der Zunge zur Verlegung der Atemwege führen / Größen: 000-2 für Säuglinge, 3-6 für Jugendliche und Erwachsene"
Das hat mich doch sehr gewundert:
Darf !!nur vom Arzt!! verwendet werden
Meine Frage: Ist das in Österrich anders als in Deutschland, wo ja fast jeder einen Güdel verwenden kann und darf?
MfG Max
Verfasst:
12.10.2010, 23:03
von madhef
Beim meinem Einsatz während der EM vor zwei Jahren wurde mir durch die österreichischen Kollegen auch mitgeteilt, daß Guedel-Tuben nur von Ärzten verwendet werden dürfen. Scheint also dort so üblich zu sein.
Verfasst:
12.10.2010, 23:09
von 19222
Hat das einen plausiblen Grund? Weil hier darf das ja fst jeder.
Verfasst:
13.10.2010, 06:42
von abgesoffen
*kopfschüttel*
Die Österreicher ...
Seit dem ich im Bereich EH / Rettung tätig bin, ist der Guedel, wenn man keine andere Luftwegssicherung hat, ein gutes Mittel, wenn man jemanden beatmen muß. Vor allem wenn der Patient künstliches Gebiß hat.
Ich kann es nicht verstehen, das es in Ö nur ein Arzt darf.
Gut, wir dürfen mittlerweile auch Supra (über Vernebler) verabreichen, auch wenn es in Nachbarlandkreisen bei vielen die Alarmglocken heulen und sie im Dreieck springen.
Mich würden mal die Gründe für dieses Vorgehen interessieren.
Gruß
abgesoffen
Verfasst:
13.10.2010, 07:35
von madhef
Original von 19222
Hat das einen plausiblen Grund? Weil hier darf das ja fst jeder.
Man sagt dort halt, daß jegliche Art der Intubation den Ärzten vorbehalten ist.
Aber mal ganz ehrlich: Auch für viele diesbezügliche Regelungen in D gibt es keinen wirklichen plausiblen Grund.
Verfasst:
13.10.2010, 10:36
von Hajo Behrendt
In D steht der Guedel als supraglottische Atemwegshilfe nicht unter Arztvorbehalt. Bis vor kurzer Zeit war (ggf. ist)) er noch Bestandteil der Sanitätsausbildungen der Hilfsorganisationen.
Anbei: Durften in Ö Sanitäter nicht auch als erstes sogar mit dem "Combitubus" intubieren??? Da würde mich diese Regelung wundern... Ist vielleicht in Ö auch regional unterschiedlich.
Problematisch ist beim Guedel die große Aspirationsgefahr. Dies könnte eine Begründung sein, warum man bei Bewusstlosigkeit lieber eine Seitenlagerung sehen möchte als Guedeltubus und Absaugbereitschaft.
Durch den Larynxtubus wird der Guedel-Tubus meiner Meinung nach aber auch in D (im Rahmen einer Beatmung) an Bedeutung verlieren.
Verfasst:
13.10.2010, 15:34
von Tone Bone
Im Übrigen:
Grundsätzlich darf in Deutschland jeder alles, solange er sich begründetermaßen auf den rechtfertigenden Notstand beruft (immer im Hinterkopf behalten: Die "Notkompetenz" ist lediglich eine Empfehlung der Bundesärztekammer!)!
Gut, wir dürfen mittlerweile auch Supra (über Vernebler) verabreichen, auch wenn es in Nachbarlandkreisen bei vielen die Alarmglocken heulen und sie im Dreieck springen.
Darf ich den Sinn hiervon hinterfragen bzw. in welchem Zusammenhang / welchem Krankheitsbild dieses Verfahren von euch angewandt wird?
Verfasst:
13.10.2010, 16:36
von Hajo Behrendt
Pseudokrupp (billiger als Infectokrupp Inhal(r))
Ggf. auch Schwellungen im Bereich der Atemwege
Verfasst:
13.10.2010, 16:39
von Tone Bone
Mir ist durchaus die Verwendung von Adrenalin bekannt, danke
.
Ich würd aber gern die Antwort vom Kollegen "abgesoffen" persönlich erhalten...
Verfasst:
13.10.2010, 20:55
von abgesoffen
Im Grunde um eine Abschwellung der Schleimhäute zu bewiken, z.B. beim Astma bronciale oder bei einer allergischen Reaktion im Mund/Rachenraum. ebenso auch bei Atemnot bei Kindern (z.B. Pseudo-Krupp)
Verfasst:
13.10.2010, 21:01
von Tone Bone
Krasse Sache, dass ihr mit einer etwas besseren EH-Ausbildung solche Maßnahmen zugestanden bekommt, die noch nichtmal ein Rettungsassistent im Normalfall durchführen darf ( --> wie immer: Notkompetenz bei anaphylaktischem Schock / rechtfertigender Notstand, der aber recht eng gesteckt wird und hier sicher nicht auf alle Fälle anwendbar ist).
Verfasst:
13.10.2010, 21:07
von abgesoffen
So ist halt bei uns die Ausbildung / Fortbildung.
Es ist uns ja auch nur die Vergabe dieses Medikamentes mittels Vernebler freigegeben.
Verfasst:
13.10.2010, 21:08
von Helpman1993
Original von abgesoffen
Es ist uns ja auch nur die Vergabe dieses Medikamentes mittels Vernebler freigegeben.
Medikamentengabe ist Medikamentengabe, und sicherlich keinem EH'ler oder San'ler freigegeben. (Ausnahme: Autoinjektor des Patienten!)
Verfasst:
13.10.2010, 21:25
von Hajo Behrendt
Stimmt nicht so ganz...
Irgendwo im Bereich Cuxhaven läuft ein Programm, bei dem SanHelfer und z.B. Schul- und Kindergartenpersonal bei einem anaphylaktischen Schock sofort Supra i.m. spritzen sollen.
Habe ich gerade auf einer Fortbildung kennengelernt...
Insofern kann das durchaus sein, das das jetzt so gewünscht wird...
Verfasst:
13.10.2010, 21:35
von abgesoffen
Jenigenfalls ist es bei uns etwa mitte dieses Jahres so eingeführt.
Was uns auch als "Info" mitgegeben wurde ist, daß diese Methode noch nicht bei allen RAs / NAs inne ist. So daß es da auch zu reaktionen kommen kann.