Güdel nur vom Arzt???

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13.10.2010, 21:42
Original von abgesoffen
... z.B. beim Astma bronciale ..

Geiles neues Ausbildungskonzept. Man lernt Krankheiten zu behandeln, die man noch nicht einmal schreiben kann. :D

Pseudokrupp gehört zu den Erkrankungen, deren Häufigkeit irgendwie überschätzt wird. Ich habe seit etwa 1992 keinen Fall mehr erlebt. Vorher komischerweise einige.

Die Verneblung von Adrenalin hat den Sinn, dass der Wirkstoff tiefer in die Bronchien gelangt. Außerdem ist es einem ungeübten Patienten leichter zu vermitteln, dass er einfach durch die Maske ein- und ausatmen soll, als mit herkömmlichen Sprays im genau richtigen Moment einzuatmen. (Trotz Spacer und Turbohaler). Viel häufiger als bei einer Anaphylaxie wird die Verneblung sicher bei einem Asthmaanfall oder bei einer exazerbierten COPD vorkommen. Durch die Kombination von Verneblung und CPAP konnte die präklinische Intubationswahrscheinlichkeit bei diesen Patienten auf nahezu Null reduziert werden.

Übrigens gehen IMHO die Empfehlungen heute weg von der Verneblung von Adrenalin und hin zu Salbutamol.
Zuletzt geändert von Don Spekulatius am 13.10.2010, 21:51, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

13.10.2010, 21:47
dem Patienten wir dies wohn nicht stören. ;)
Wir werden aus den schönsten Träumen gerissen,
um so manchen Alptraum zu erleben.

Tauchen - Klettern - Geocaching - Feuerwehr

13.10.2010, 21:54
Original von abgesoffen
dem Patienten wir dies wohn nicht stören. ;)


Man lernt immer noch dazu. An der Stelle habe ich den Dativ noch nie erlebt... :D

Vielleicht wird es den Patienten nicht stören, aber vielleicht den Richter bei der Hauptverhandlung.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

13.10.2010, 22:04
... wenn ein paar Buchstaben nicht optimal am richtigen Platz sitzen...

Uns ist sehrwohl bewußt, daß es auf der einen Seite klar heißt, keine Medikamenten verabreichen. Selbst wenn der Patient Medikamte mitführt und man nur Hilfestellung bei der Einnahme gibt, was man ja darf/soll, aber wie weit geht die erlaubte Hilfestellung? Aber auf der anderen Seite sei uns erlaubt, dieses Medikament unter gewissen Beachtungen zu verabreichen. Daß es hier zu Konflikten kommt, ist nicht ausräumbar. Wie man sich im Falle des Falles entscheidet, ist jedem selbst überlassen. Es muß jeder selbst für sich verantworten. Wie im Grunde bei allem was man macht.
Zuletzt geändert von abgesoffen am 13.10.2010, 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
Wir werden aus den schönsten Träumen gerissen,
um so manchen Alptraum zu erleben.

Tauchen - Klettern - Geocaching - Feuerwehr

24.10.2010, 13:43
Adrenalin hat bei Schwellungen der oberen Atemwege und beim Pseudokrupp eine hervorragende Wirkung (@ Don: Ich würd mal auf eine Inzidenz von ca 5 Fällen pro hauptamtlichen RA bei uns tippen - was allerdings bei euch natürlich auch anders sein kann).

Für die Behandlung des Asthma favorisiere ich Salbutamol - Supra ist sicherlich auch nicht schlecht.
Unter Salbutamol sieht man nahezu keine Herzfrequenz-Steigerungen, Supra ist da gerade beim Erwachsenen Asthamtiker teilweise einfach ein wenig zu "b1-wirksam".

30.10.2010, 20:21
Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, nein ein Guedeltubus ist in Österreich nicht grundsätzlich dem Arzt vorbehalten. Allerdings ist es insgesamt in Österreich etwas schwierig das ist abhängig vom zuständigen Chefarzt der Hiorg und dem Bundesland. Guedel ist beim ÖRK aktuell für Rettungssanitäter nicht erlaubt für Notfallsanitäter schon (aber die dürfen jenachdem wo auch so ziemlich alles tun).

Beim ASBÖ war es soweit ich mich entsinne zumindest letztes Jahr erlaubt aber dafür reanimieren die nicht nach ERC...

30.10.2010, 20:35
Was dürfen NFSler denn so alles?

Wie reanimieren die dann?
MfG Max :)

14 Jahre, Sanitätshelfer und JFler

30.10.2010, 20:57
Was NFS dürfen ist sehr unterschiedlich. Grundsätzlich können die Notkompetenzen erwerben (Allgemeine Medikamentengabe, intravenöser Zugang und Intubation) was sie dann genau dürfen hängt vom Bundesland ab.
Besonderheit ist die Steiermark/Graz hier gibts Rettungsmediziner (keine Ärzte) die haben in den Listen z.B. auch Narcanti Gabe,Narkoseführung, manuelle Defibrillation, Kardioversion usw... drin (werden aber auch entsprechend Ausgebildet => NFS Kurs mit allen Notkompetenzen => mind. die ersten 2 Jahre des Medizinstudiums mit Prüfungen aus Pathologie/Pharmakologie, im Studium vertieftes Modul Notfallmedizin für 5 Wochen, und Klinikpraktika auf Erwachsenen und Kinder Anästhesie).

Und zum Thema Rea z.B.

- AED Einsatz erst nach NA anforderung
- kein AED bei Kindern unter 8 Jahren
- bei Kindern kein "call fast" sondern immer "call first"
- keine Initialbeatmungen bei Kinder+Säuglingen
- bei Kindern/Säuglingen/Neugeborenen 15:2

30.10.2010, 21:09
AED nur mit NA.... wasn Quatsch

Also sowas wie Paramedics
Zuletzt geändert von 19222 am 30.10.2010, 21:10, insgesamt 1-mal geändert.
MfG Max :)

14 Jahre, Sanitätshelfer und JFler

30.10.2010, 21:15
Original von 19222
AED nur mit NA.... wasn Quatsch


Mag sein, aber rat mal was bis vor ein paar Jahren die Ärztekammern in Deutschland dazu gesagt haben. Man war auch noch bis in die 80er hinein teilweise der Ansicht, daß HLW den Ärzten vorzubehalten sei.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

30.10.2010, 21:20
Und vor 400 Jahren wollten die Menschen Leute mit Peitschenhieben "wiederbeleben"....

Ich finde das aber komisch, da das laut lars2002 nur beim ASBÖ so ist.

Wir sind im Jahr 2010 angekommen.
Zuletzt geändert von 19222 am 30.10.2010, 23:21, insgesamt 1-mal geändert.
MfG Max :)

14 Jahre, Sanitätshelfer und JFler

30.10.2010, 23:15
Original von lars2002
Und zum Thema Rea z.B.

- AED Einsatz erst nach NA anforderung
- kein AED bei Kindern unter 8 Jahren
- bei Kindern kein "call fast" sondern immer "call first"
- keine Initialbeatmungen bei Kinder+Säuglingen
- bei Kindern/Säuglingen/Neugeborenen 15:2


15:2 ist doch auch bei den 2005er Leitlinien empfohlen. Die aktuellen hab ich noch nicht durchgelesen :)
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

31.10.2010, 00:25
Original von M1k3
15:2 ist doch auch bei den 2005er Leitlinien empfohlen. Die aktuellen hab ich noch nicht durchgelesen :)


Wenn du mit den Leitlinien, die des ERC meinst, dann liegst du falsch. Seit 2005 und jetzt weiter übernommen gilt 30:2. Einzig für Telefonreas für Laien auf Anweisung eines Dispos gilt jetzt 30:0. Von 15:2 hat man sich aber eigentlich verabschiedet, da der Sauerstoff im Blut ausreichend sein sollte für 30:2. So wurde ja auch die Reihenfolge gedreht, so dass man mit der Herzdruckmassage anfängt und nicht mehr mit der Beamtmung, Ausnahme gibt es z.B. bei der Wasserwacht, aber das hier wäre jetzt der Normallfall. ;)
Mit freundlichen Grüßen
Kevin Drieschner (FW, SSD)

31.10.2010, 01:11
Ich sprach von der professionellen Säugling-Rea.
Wie die Empfehlungen bei Laien ist, weis ich. :)
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

31.10.2010, 08:15
@M1k3: 15:2 war in der 2005er Leitlinie für Kinder/Säuglinge empfohlen das stimmt, aber für Neugeborene 3:1 (für professionelle Helfer und wenn mind. 2 vor Ort)

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