Wie lange ist NaCl ungeöffnet haltbar ??

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21.08.2010, 14:24
Nur zu blöd, dass Haes keine Eiweiße enthält.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

21.08.2010, 14:32
Bei mir geistert aber auch irgendwo irgendwas rum, dass eine bestimmte Information nicht ins Wärmefach durfte...

Edit: Natürlich müssen Informationen auch ins Wärmefach...aber halt auch Infusionen ;)
Zuletzt geändert von Tone Bone am 21.08.2010, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.

21.08.2010, 14:34
Original von GeKue
Das du Dir über die Themen Wundmanipulation, Sinnhaftigkeit, etc vorher Gedanken gemacht hast, setze ich mal voraus. ;)

Korreckt - und auch schon wieder verworfen, nachdem ich gesehen habe, dass ich da als SSD nicht "einfach mal so" rankomm ;)


@Tone Bone: Stimmt, Informationen sind bald lauwarm im Wärmefach :D
Zuletzt geändert von gorld am 21.08.2010, 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
Endlich EH! 04.05.2008!

21.08.2010, 14:44
Woran kommst du nicht? Infusionen?

21.08.2010, 14:48
Original von Tone Bone
Woran kommst du nicht? Infusionen?

Sind halt zumindest apothekenpflichtig.

Mit einfach mal so bestellen ist halt dann nicht (bsp Helbig:):

Umsetzung der Arzneimittelgesetzes
Gem. § 47 AMG dürfen Großhändler, Arzneimittel deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist, nur an andere pharmazeutische Unternehmen und Großhändler, sowie an Krankenhäuser und Ärzte abgeben. Die von uns vertriebenen Infusionslösungen fallen gem. § 47 Abs. 1 Pkt. 2 c) AMG unter diese Regelung. Aus diesem Grund benötigen wir einmalig, bei Ihrer ersten Bestellung, eine von Ihrem zuständigen Arzt unterschriebene Bescheinigung, dass die Arzneimittel in einem seiner fachlichen Leitung unterliegendem Rettungsdienst eingesetzt werden.
Endlich EH! 04.05.2008!

21.08.2010, 15:31
Original von gorld
Sind halt zumindest apothekenpflichtig.

Ähmm..... und ?

Einfache Anleitung:

1. Suche eine geeignete Apotheke in Deiner Nähe. (Da die Dichte an Apotheken in D größer sein dürfte, als die Dichte an Sanitätsausstattern, sollte dies eine einfache Aufgabe sein)

2. Betrete diese unbedingt innerhalb der Geschäftsöffnungszeiten (stehen in der Regel an der Tür, oder auf einem Schild rechts oder links neben der Tür). Die Öffnungszeiten anderer Geschäfte in der Umgebung KÖNNEN einen Hinweis auf die mutmaßlichen Öffnungszeiten der Apotheke Deiner Wahl sein - müssen aber nicht.

3. Warte, bis die freundliche Bedienung (m/w) Dich nach Deinem Wunsch fragt.

4. Bestelle die gewünschte Anzahl Infusionslösungen.

5. Achtung ! Vermutlich werden diese nicht sofort auf Lager sein. Es soll aber Apotheken geben, die diesen strukturellen und logistischen Mangel durch Initiative ausgleichen und solche Produkte dann bestellen.

6. Sollte die Lösung wieder Erwarten auf Lager sein, fahre mit Punkt 9 fort.

7. Beantworte die Frage, ob die freundliche Bedienung (m/w) Dir die Infusionslösungen bestellen soll, mit "Ja" und lass Dir ggf. einen Abholbeleg geben.

8. Komm zum vereinbarten Termin erneut zur Apotheke zurück (siehe Öffnungszeiten)

9. Lass Dir die Infusionslösungen einpacken.

10. Bezahle Sie mit entsprechenden Barmitteln, oder mir bargeldlosen Alternativen.

Siehst Du - war doch gar nicht so schwer. :D

"Apothekenpflichtig" bedeutet nur, dass sie eben nicht bei Aldi verkauft werden können. Dennoch wird zum Erwerb weder Berechtigung noch Bedürfnis oder persönliche Eignung geprüft.
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21.08.2010, 15:47
Jo Don, genau so "kenn"ich dich :D

Nein, am Ende wäre mir der Aufwand zu groß, nicht mich mal eine so... genannte .. "Apotheke" zu begeben, sondern die Abrechnung mit der Institution "Schule", die da immer etwas komplizierter ist, ok? :D

Amüsierter Gruß :P
Zuletzt geändert von gorld am 21.08.2010, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
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21.08.2010, 18:58
Kompliziert?

Da bekommsch ein A5 - Formular, wo eben draufsteht das du "NaCl - 0,9% 0,5l" einkaufen darfst und mit Name der Schule - wo dann eben die Rechnung von der Apotheke hingeht und du darfst das Produkt (falls vorrätig) gleich mitnehmen und das wars dann schon.

So ein A5-Zettel bekommsch vom Rektor. ;)
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

21.08.2010, 19:00
Original von Helpman1993
...

Sowas gibts bei uns net ;)
Endlich EH! 04.05.2008!

21.08.2010, 19:35
1) Zitier mich mal bitte nicht falsch, denn ich habe nirgendswo "..." gemacht.

2) Aber sicher gibts des, die Schule kann auch einkaufen. Wenn des jetzt ein A5 Blatt ist oder ein Anruf vom Rektor in der Apotheke oder sonst was, dann kann die Rechnung an die Schule geschickt werden und das Produkt erhält dann der SSD.

So schwer ist des einkaufen in der Apotheke jetzt wirklich nicht.
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

21.08.2010, 19:40
Ähmmm.... ich glaube, dass der Apotheker nicht allzu begeistert sein wird, wenn er für ein paar Infusionen, die zusammen keine 10 Teuro kosten, eine offizielle Rechnung zu stellen und diese dann an Eure Schule zu schicken.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

21.08.2010, 20:13
Es ist erfahrungsgemäß auch gar kein Problem, die Lösungen bei den handelsüblichen Lieferanten zu beziehen.

Helbig gibt sie z.B. nur nicht an Privatpersonen ab, an Institutionen und Kunden des öffentlichen Dienstes schon, ohne Probleme auf Rechnung.

Über PN kann ich dir sonst eine Handlung nennen, die da ebenfalls keine Probleme macht...

Auch Apotheken sind froh über jeden Kunden und werden auf Wunsch selbstverständlich eine Rechnung ausstellen. Ist ja über EDV keine Sache mehr...

Dort sind sie allerdings VIIIIEL teurer! Lasst bloß die Finger von den überteuerten Apotheken!
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 21.08.2010, 20:13, insgesamt 1-mal geändert.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

22.08.2010, 10:35
Original von Helpman1993
1) Zitier mich mal bitte nicht falsch, denn ich habe nirgendswo "..." gemacht.

Das hat gezeigt worauf ich mich beziehe. Meinetwegen steinigt mich deshalb, politisch korreckt hätte es [...] heißen müssen..;)
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22.08.2010, 11:17
Eben!
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

22.08.2010, 11:33
Original von Helpman1993
Eben!

Meine Herren, regst du dich jetzt wirklich wegen zwei [ so auf? Jaja, Ferien ich weiß...
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