Hallo Hajo,
also für Schulen gibt es mW von der GUV eigene Vorschriften, allerdings vertrete ich nebenbei bemerkt die Ansicht dass solche Normen ohnehin nur Mindestanforderungen sein können. Ansonsten wird man demnächst auch noch straffällig wenn man aufm KFZ mehr Verbandmaterial mitführt als in der DIN 13164.
Ich hab morgen Gruppenstunde SSD, offenbar war unser Herr JUH-Cheffe Montag bei der Schulleitung vorsprechen und hat einen Zettel mit GUV-Richtlinien und co dagelassen. Dass darin unter anderem eine Trage vorgesehen ist und dass er noch immer behauptet seine Tochter hätte in den letzten 5 Jahren bevor ich kam immer alles schön nach GUV bestückt gehabt gibt mir auch zu denken.
Ich weiß im Übrigen auch den Grund für seinen Unmut : Ich habe mit einem alten Bekannten telefoniert gehabt weil ich mir überlegt hatte evtl mit dessen SSD zusammen mal zu üben, mehr oder weniger mal einige SSDs aus der Umgebung zamtrommeln und mit evtl RD-Beteiligung mal ne relative "GSL" zu üben. Dummerweise untersteht dieser SSD dem Herrn JUH-Obermufti, und seine Tochter is offizielle Leiterin bei unserm SSD, nur hat sie die Schule bis dato nicht dazu gebracht nen JUH-Vertrag zu unterschreiben. jetz fühlte der sich in seiner und ihrer Macht angegriffen.
Nichts destotrotz bleibe ich dabei : Die GUV- und die DIN-Normen im SSD sind nur Mindestanforderungen, "zu viel" vorhalten kann man mE eigentlich rechtlich gesehen nicht, solange man einige Sachen eben einigen Personengruppen vorbehält. So zB Sachen wie Beutel, BZ etc, die dann eben von Personal entsprechender Ausbildungen genutzt werden.