Schimmelbefall im Sanitätsraum - Erstmaßnahmen?

Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.

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28.04.2010, 16:36
In Schleswig-Holstein (UK Nord) ist es nach Rücksprache mit der UK für Schulen so geregelt:

Ein geeigneter Sanitätsraum muss ebenerdig vorhanden und für den Rettungsdienst gut erreichbar sein.

Dieser ist mindestens auszustatten mit:

- Betriebsverbandkasten klein (DIN 13 157)
- Krankentrage, klappbar (kann bei vorhandener Liege wegfallen)
- Liege, Kopfteil verstellbar (kann bei vorhandener Trage wegfallen)
- Waschbecken mit fließendem Wasser kalt UND warm
- Fernmeldeanschluss mit Amtsberechtigung (in unmittelbarer Nähe ausreichend)
- Transportable Erste-Hilfe-Ausrüstung (DIN 13 157) für Ausflüge, Fahrten, Notfälle auf dem Schulgelände etc.


Im Bereich von Fachräumen und Sportstätten muss zusätzlich geeignetes Material vorhanden sein, im Sportbereich sind auch Einmal-Kühlpacks und Salben/Gels vorgesehen (Hat sich durch die neue DIN ja eh erledigt...)

Siehe auch:

http://www.schulsport-nrw.de/info/05_sicherheitsundgesundheitsfoerderung/pdf_sifoe/broschueren/erste_hilfe_in_schulen.pdf
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

28.04.2010, 18:50
Die GUV-V S1 verweist in ihren Durchführungsbestimmungen zu §28 auf die GUV-SI 8065 und die GUV-SI 2003.

Die GUV-SI 2003 ist hinsichtlich der Frage nach einem Sanitätsraumeine Sackgasse, da diese diese Thema nicht aufgreift und allenfalls in Bezug EH-Material auf die GUV-SI 8065 verweist.

Die GUV-SI 8065 fordert einen Raum "in dem verletzte
Schülerinnen und Schüler betreut werden
können". Der Begriff "Sanitätsraum" taucht nur in Klammern neben anderen Begriffen auf. Ein Verweis auf die GUV-I 662 erfolgt nicht.

Aufgrund der nicht expliziten Verwendung des im Rahmen des autonomen Versicherungsrechts der Unfallversicherer bestimmten Rechtsbegriffes "Sanitätsraum", dem fehlenden Verweis auf die GUV-I 662 sowie der im Text der GUV-SI 8065 differierenden Mindestbeschreibung des Raums "in dem verletzte
Schülerinnen und Schüler betreut werden können", läßt darauf schließen, daß dies zwar ein Raum nach GUV-I 662 sein kann, jedoch nicht sein muß.


So, aber wieder zur eigentlichen Frage:

Schimmel ist doof und nur selten mit irgendwelchen Mittelchen und Farben gänzlich zu beseitigen. Möglich ist eine allenfalls temporäre Eindämmung.

Eine einfache Lösung für ein solches Problem lernt man bei der Bundeswehr: "Melden macht frei!" Melde den Schimmelbefall nach oben und wart mal ab was passiert. Eine akute Gefährdung liegt i.d.R. nicht vor. Dennoch kann man ja bis zur Abhilfe die Expositionszeit auf ein Minimum beschränken oder, sofern im Rahmen der eigenen Entscheidungsbefugnis, eine Ausweichlösung finden (ebenfalls nach oben melden).

Falls du Lust auf eine Lektüre hast, kann ich dir noch das empfehlen: Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

02.05.2010, 19:34
Hallo zusammen,

so viele Fragen.

Wenn der Schimmelbefall tatsächlich größflächig ist, kann ich die angedachten Maßnahmen nur befürworten. Es gibt verschiedenste Arten von Schimmelpilzen, die z. T. gesundheitsschädlich sind oder Allergien auslösen können.

Da Schulleitung und Schulträger schon informiert sind, bleibt nur den Raum ggf. zu sperren. Scheint ja auch problemlos zu sein.

Das Entfernen des Schimmelbefalls sollte nicht der SSD übernehmen, sondern jemand von Schulträger, z. B. ein Maler. Die haben das gelernt.

Wenn tatsächlich Wasser von außen die Ursache ist, wird das Problem nicht über Lüftung zu lösen sein. Ggf. muss - nach dem Abdichten - der Raum getrocknet werden.

Als Info empfehle ich den UBA-Leitfaden zum Thema:
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2005/pd05-052.htm

Noch kurz zu den anderen Fragen:

- Die ASR ASR 38/2 "Sanitäsräume" gilt nicht für Schulen.

- §38 ArbStättV bezieht sich auf die alte (!) Arbeitsstättenverordnung. In der neuen ArbStättV steht das alles nur noch im Anhang.

- Die Quelle für "Sanitätsräume" in Schulen ist die Zif. 2.2 in der GUV-SI 8065. Schulen müssen KEINEN Sanitäsraum haben, aber einen Raum mit einer Liege/Trage und Verbandkasten.

- An den Raum sind die "normalen" Anforderungen für Arbeitsräume gem. ArbStättV zu stellen.

- Die Arbeitsstättenverordnung gilt für die Beschäftigten an Schulen - nicht aber für die Schüler. Macht aber nichts, da über die Beschäftigten auch eine Schutzwirkung für die Schüler erreicht wird.

- Melden mach nicht frei! Wenn akute Gefahr besteht, muss die Schulleitung etwas unternehmen, z. B. den Raum für die Benutzung sperren.

Gruß

Gerd
Zuletzt geändert von Gerd am 02.05.2010, 19:36, insgesamt 3-mal geändert.
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

15.06.2010, 20:40
Ich hab 3 1/2 Jahre meiner Grundschulzeit in soeinem Raum verbracht der an allen ecken und Fenstern mit schimmel befallen war. Halbes Jahr vor Ende der Grundschulzeit wurden wir dann in eine Gesamtschule untergebracht bis der Raum fertig Saniert wurde. Hätte nicht mal irgendeine Mutter was gesagt wären wir halt ein halbes Jahr länger diesen Schimmel-Pilz Sporen ausgesetzt...

Auf jeden fall denke ich dass du ein klein wenig überreagiert hast schließlig bin ich immernoch voll Gesund nachdem ich da mehr als 1/3 meiner Gesamten schulzeit verbracht habe...

Lass das mit den MAsken sein, Sorg dafür das irgendwer da jeden morgen Lüftet und dann auch die schimmelstelle einsprüht und warte bis i-wer kommt und das saniert...

EDIT: die Sporen wurden als Gesundheitsschädlich eingestuft... als die Mutter das gemeldet hatte waren wir binnen einer Woche weg da :D
Zuletzt geändert von TJakobusS1995 am 16.06.2010, 16:49, insgesamt 2-mal geändert.

15.06.2010, 20:59
Sporen, nicht Poren. Poren ist was anderes. ;)
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

16.06.2010, 14:10
Und veraltet ist das Thema auch schon. ;)
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

16.06.2010, 16:50
Naja den Thread gibs noch also wollte ich auch meinen Senf dazu geben xD

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