Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Organisation

07.01.2010, 16:52
Weil es einfach nicht strafbar ist, den Rettungsdienst zu rufen. Das ist kein Missbrauch von Notruf (o.ä.), da eine Verletzung vorliegt.

Und bei deiner Aussage, dass es strafbar ist, den RD zurufen wenn man die Eltern nicht gefragt hat, kann man einfach nur lächerlich sagen.

Lass mich raten. Du bist ein 12 Jähriger SSDler mit einem LSM - Kurs?
17 Jahre | SanC | Schulsanitäter | Leiter SSD | Bereitschaft'ler | RUD A&B | RHS'ler | Ausbildung in 1 Monat folgend ... Rettungshelfer |

07.01.2010, 17:19
Negativ (bezüglich der Vermutung von SSDboy)
Mag sein tut mir übrigens wirklich Leid wenn ich Scheiße erzählt hab, war das was mir bisher vermittelt wurde.
Ich wiederhole mich aber nochmal " Ich werde mich diesbezüglich ausdrücklich informieren"

Ich werde mich jetzt auch mal aufraffen und mich im Entsprechenden Thread vorstellen.

@SSDboy: Mutig aufgrund einer Falschaussage ein Alter bzw. ne Qualifikation Vorrauszusagen
Wenn du wüsstest mit was für Fehlinformationen teilweise
sogar lang erfahrende Rettungassistenten rumlaufen.
Das ganze ist halt ein sehr schwammiges Gebiet.
Allerdings frage ich mich wie bei deiner anderen Aussage nach dem Sinn.
Ich bin nicht in dieses Forum gekommen um mich mit dir darüber zu streiten was für eine Qualifikation ich habe. sondern um mit Leuten wie gorld sinnvoll zu diskutieren.
Hoffe du nimmst dir das zu Herzen ;)
naja einer von uns kann dann ja mal nen eigenden Thread eröffnen.

07.01.2010, 17:42
Auch erfahrende Rettungassistenten sind da nicht sicher
kenne genug.
Auch wenn wohl das allermeiste als richtig zu werten ist machen die auch Fehler Teilweise sogar sehr fatale.
Genauso wie es auch Rettungsassistenten gib die absolute Flachzangen sind und nicht mal richtig mit ner Schaufeltrage umgehen können(wie eigentlich überall).
Genauso wenig glaube ich das du frei von Fehlinformationen bist. Jedem unterlaufen auf dem Gebiet gerne Fehler und ich wiederhole mich wieder " Es tut mir Leid " .
Was soll eigentlich das mit den Grenzen bedeuten?
Meinst du das ich mir nicht bewusst bin was ich nach meiner Qualifikation machen darf ???
Damit lägst du nämlich Falsch zumal es Dort auch kaum Spielraum zu Spekulationen gib zumindest nicht auf meiner Ebene.
Der Fehler hier lag in einer Falschanschauung des Rechts die allerdings nicht wirklich was Verändert hätte
bis auf den Unnützen Benzinverbrauch des RTWs
Die Eltern hätten mit eintreffen des Personals die Behandlung immernoch verweigert was in dem Falle wohl zu einfach zu akzeptieren wäre.

mfg Pizzaman


PS: ICh werde mich dort auch noch Vorstellen wenn ihr alle darauf besteht.
Jedoch habe ich auch noch andere Dinge zu tun und werde das machen sobald ich ausreichend Zeit habe

08.01.2010, 21:38
Wer ist den Verantwortlich?

"Die Lehrkräfte haben die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an Haltestellen am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtigen" (§ 62 NSchG).

Daraus ergibt sich, dass die Verantworltlichen (d. h. die Lehrkräfte) auch die Eltern informieren müssen bzw. dafür sorgen müssen, dass dies - fehlerfrei - geschieht, z. B. durch den SSD.

Viele Grüße

Gerd
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

09.01.2010, 13:00
Also wenn ich hier mal wieder unsachlichen Schwachsinn lese ( wer genau recherchiert findet heraus was ich meine ... ) dann kriege ich wieder mal Augenkrebs *grrrr *

Und ich bin es auch leid, alle paar Monate immer solchen Blödsinn wieder grade zu biegen, also lasse ich es. Aber auffällig hierbei ist, daß meist die neuen Mitglieder hier mit haarsträubenden Aussagen, Meinungen und Vermutungen für Aufmerksamkeit sorgen. Macht doch in euren Einsatzgebieten was ihr wollt, aber verleitet andere nicht zu solchem Blödsinn X(

Gruß Jürgen
Zuletzt geändert von Onkel Juergen am 09.01.2010, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.

09.01.2010, 15:10
Also um nochmal auf das Thema des Threads zurück zu kommen ;)

Bei uns wird kurz im sekre bescheid gesagt (ist direkt gegenüber) und dann rufen wir selber bzw. lassen unseren Patientzen telefonieren (wenn er uns danach fragt). Ob das jetzt "legal" ist oder nicht lass ich jetzt mal dahingestellt, aber so hat sich das bewährt, vorallem kann man auch direkt rede und Antwort stehen, wenn die Eltern irgendwelche Fragen zum Befinden ihres Sprösslings haben.

frohes neues euch allen :)

lg Corvin
musik ist nie zu laut.......

09.01.2010, 15:12
och komm, so ungefähr kriegen das doch auch die Sekretärinnen auf die Reihe.

Ihr müsst den eltern doch nicht jeden Wert durchgeben *ironie aus*
Endlich EH! 04.05.2008!

10.01.2010, 12:23
Meiner Meinung nach ist es völlig egal, wer die Eltern anruft. Ist das denn wirklich wichtig, ob das der SSDler, der Klassenlehrer, der Hausmeister, der Direktor oder meinentwegen der Papst (bei den bischöflichen Privatschulen ja oberster Vorgesetzter *g*) macht? Wichtig ist doch, dass die Eltern überhaupt informiert werden.

Auch wenn die Lehrer die Aufsichtspflicht haben (s. Gerd), spricht doch trotzdem nichts dagegen, wenn einer der SSDler die Eltern kurz anruft und informiert, dass sie ihr Kind abholen. Dass dieses dann natürlich in Absprache mit dem (Klassen-)Lehrer geschieht, ist natürlich wichtig! Da sollte es aber doch auch reichen, wenn er durch die Sanis (zeitnah!) informiert wird "Wir haben den XY von seinen Eltern abholen lassen weil..." oder noch besser "Wir haben XYs Eltern angerufen, dass sie ihn abholen weil...". Damit weiß dann doch der Lehrer jederzeit, wo sein Schüler ist, was er macht und hat damit seiner Aufsichtspflicht genüge getan. Richtig?

Den Rettungsdienst, lieber Pizzaman, darf jeder jederzeit rufen, wenn er oder sie es für nötig hält. Wäre ja auch wohl schlimm wenn nicht.
Wenn ich der Meinung bin, dass der Patient XY einen RTW braucht, dann bestelle ich einen. Die Eltern dürfen dann ja gerne in die Schule kommen und mit dem RD-Personal diskutieren, ob der Patient transportiert wird oder nicht.

Im Gegenteil: Wenn ich den RD nicht rufe, sehe ich mich möglicherweise dem Vorwurf der Unterlassenen Hilfeleistung (§323c StGB) oder einer einer Unterlassungsstraftat nach §13 StGB (nein, ich will jetzt nicht diskutieren, ob der SSD eine Garantenstellung hat) in der Form "Sie hätten das doch besser wissen müssen" ausgesetzt.
Zuletzt geändert von Buschi am 10.01.2010, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.

11.01.2010, 21:01
Original von Buschi
Damit weiß dann doch der Lehrer jederzeit, wo sein Schüler ist, was er macht und hat damit seiner Aufsichtspflicht genüge getan. Richtig?


So pauschal lässt sich dass ja immer schwer beantworten. Wie alt sind die Schüler? Wie vertrauenswürdig ist der SSD?
Das muss an jeder Schule bzw. von jedem Kollegium entschieden werden, wie der Ablauf sein soll.

Der Lehrer ist - wenn er sich auf den SSD verlässt - auch für die Folgen verantwortlich. Geht etwas schief, kann er nicht sagen: "Ich dachte der SSD macht das schon".

Hier wird ja häufiger damit argumentiert, dass SSD-Mitglieder vor dem Kadi landen könnten. Das halte ich eigentlich für ausgeschlossen. Beim Lehrer ist das schon wesentlich wahrscheinlicher.

FAZIT: Eine abschließende Klärung wird es hier im Forum nicht geben können.
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

11.01.2010, 21:53
Original von Gerd
FAZIT: Eine abschließende Klärung wird es hier im Forum nicht geben können.


Stimmt.

Ich kann allenfalls eine empfehlen solche Abläufe innerhalb der eigenen Schule klar zu regeln bzw. vielmehr regeln zu lassen. So weiß jeder was er tun soll/darf/muß.

Einfach mal die Schulleitung auf die grundsätzliche Problematik ansprechen bzw. noch besser, durch den Betreuungslehrer des SSD ansprechen lassen und dann mal abwarten was deren Meinung ist. Ist der SSD in der Schule entsprechend akzeptiert wird man in der Regel auch eure Meinung dazu hören.
Nur selten wird man den Kopf abgerissen bekommen, wenn man um klare Anweisungen bettelt. Man muß nur dann auch damit leben können, wenn etwas nicht so entschieden wird wie man es gerne hätte.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

12.01.2010, 19:17
*hust*

*nochmal aufmisch*

Weil ich beim Überfliegen eben das Wort Aufsichtspflicht gelesen habe :

Zumindest für den Regierungsbezirk Schwaben, ich gehe davon aus für ganz Bayern, besteht ab Eintreffen eines Schulsanitätsdienstes keine Aufsichtspflicht mehr für die Lehrkraft, der SSD übernimmt dann die Aufsicht (so abwegig es erscheinen mag kann laut Ministerialbeauftragtem sogar ein fünftklässler diese Aufsicht übernehmen - das sehe ich im Übrigen persönlich als völlig daneben an und hoffe auch dass in so einem Fall die Lehrer die Initiative ergreifen würde, ehe mir hier wer kommt) und ist somit auch verantwortlich. Unter diese Verantwortlichkeit fällt unter anderem dann die "Überbrückung des therapiefreien Intervalls", die Alarmierung des Rettungsdienstes und eben die Verständigung der Eltern. Dadurch entstehende Handykosten können übrigens über die GUV erstattet werden. So in der Praxis an unserer Schule schon passiert.
Dennoch halte ich es in der Praxis für angebrachter wenn die Schule die Eltern informiert - zumindest wenn es unter den gegebenen Umständen verantwortbar ist dass einer der Sanitäter ins Sekreatariat geht und dieses näher informiert damit von dort aus die Eltern informiert werden können. Macht mE auf die Eltern einen besseren Eindruck. Auf jeden Fall aber sollte das auch von Schule zu Schule nochmal abgeklärt werden, die oben dargelegte Aufsichtspflichtregelung stimmt auch mW nur für den Regierungsbezirk Schwaben, eventuell sogar für Bayern.
[center]Wherever a man turns he can find someone who needs him. ~Albert Schweitzer[/center]

12.01.2010, 19:26
Original von Chris
Zumindest für den Regierungsbezirk Schwaben, ich gehe davon aus für ganz Bayern, besteht ab Eintreffen eines Schulsanitätsdienstes keine Aufsichtspflicht mehr für die Lehrkraft, der SSD übernimmt dann die Aufsicht (so abwegig es erscheinen mag kann laut Ministerialbeauftragtem sogar ein fünftklässler diese Aufsicht übernehmen


Das glaub ich dir nicht :P Quellen? Zitat?

Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, und das kann auch nicht ein Ministerialbeauftragtem einfach mal so festlegen.

Völlig abwegig.

Gruß

EDIT: Schulsanitäter sind Schüler, keine Angestellten bzw. Lehrer der Schule, von daher schließt sich das schonmal aus.
Zuletzt geändert von gorld am 12.01.2010, 19:32, insgesamt 3-mal geändert.
Endlich EH! 04.05.2008!

12.01.2010, 19:34
Es gab Anfang des Schuljahres ein Schreiben des Ministerialbeauftragten das klarstellte dass in dem Moment in dem der SSD eintrifft, der Lehrer seiner Hauptaufgabe, dem laufenden Unterricht, wieder seine Aufmerksamkeit zuzuwenden. In der Praxis wird das durchaus auch so gehandhabt - zB bei uns. Ich kann mal meinen Schulleiter fragen ob der das Schreiben noch rumfliegen hat und mir einscannen kann. Oder ich kann mal den genauen Wortlaut vom Kultusministerium holen und dann hier posten. ;)
[center]Wherever a man turns he can find someone who needs him. ~Albert Schweitzer[/center]

12.01.2010, 19:36
Das heißt aber doch noch laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange nicht, dass hier die Aufsichtspflicht an die SSDler abgegeben wird!

Sondern nur, dass sich dann halt die Schulleitung das Sekretariat um die Person kümmern muss, genau so, wie wenn es gar keinen SSD gäbe.

gruß
Endlich EH! 04.05.2008!

12.01.2010, 19:38
Original von gorld
Das heißt aber doch noch laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange nicht, dass hier die Aufsichtspflicht an die SSDler abgegeben wird!

Sondern nur, dass sich dann halt die Schulleitung das Sekretariat um die Person kümmern muss, genau so, wie wenn es gar keinen SSD gäbe.

gruß


Ich hau 'ne Anfrage ans Kultusministerium wegen genauer Aussage raus. Kann allerdings potentiell einige Tage dauern bis 'ne Antwort da ist.
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