Zusammenarbeit mit dem Sekretariat/der Schule

Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.

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29.09.2009, 13:07
Egal ob mündliche oder schriftliche Verfügung oder Abmachung, ich halte dies rechtlich für nicht tragbar. Es kann nicht sein, daß in einer Schule Erste - Hilfe - Maßnahmen - und erweiterte Maßnahmen - durchgeführt werden ( teilweise sogar durch minderjährige ) OHNE daß die Schulleitung oder andere verantwortliche Personen davon erfahren.
Das ist es was ich an der ganzen Sache anprangere.

Gruß Jürgen

29.09.2009, 13:24
Original von Onkel Juergen
Egal ob mündliche oder schriftliche Verfügung oder Abmachung, ich halte dies rechtlich für nicht tragbar.


Das ist aber dann kein Problem des SSD sondern des Schulleiters, der dies so regelt. Die Schulsanis sind so wenigstens auch "innerdienstlich" (also gegenüber anderen Lehrern, Sekretärin, ...) abgesichert.


Original von Onkel Juergen
Es kann nicht sein, daß in einer Schule Erste - Hilfe - Maßnahmen - und erweiterte Maßnahmen - durchgeführt werden ( teilweise sogar durch minderjährige ) OHNE daß die Schulleitung oder andere verantwortliche Personen davon erfahren.


Ein klares JEIN. Im Grundsatz hast du recht aber:

... willst du, daß jedes Plästerchen nach oben hin kommuniziert wird?

... soll die Info "nach oben" erfolgen bevor, während oder nachdem Hilfe geleistet wurde?
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

29.09.2009, 13:30
Original von madhef
... soll die Info "nach oben" erfolgen bevor, während oder nachdem Hilfe geleistet wurde?


Weitere Frage: Was ist oben?

- irgendein Lehrer
- sogar schon das Sekretariat
- oder die Schulleitung (Rektor, stv. Rektor)

Würde ich um meine Maßnahmen absegnen zu lassen zum Rektor wollen, käme ich nicht durch, was ich sonst auch in keiner anderen Angelegenheit tue (egal ob SSD oder mich betreffend).

Gruß
Endlich EH! 04.05.2008!

29.09.2009, 14:16
Okay, fangen wir mal an das Ganze aufzudröseln :

- jegliche Hilfeleistung, und sei sie noch so klein oder geringfügig, muß protokolliert werden. Es ist durchaus möglich, daß aus einer kleinen Wunde durch Infektion etwas größeres wird und dann muß man nachvollziehen können wo der Ursprung/Ursache war. Die Schüler/innen sind bei Unfällen über die Schule versichert und aus diesem Grund muß ein Eintrag ins Verbandbuch erfolgen oder ein Protokoll des SsanD abgeheftet werden. Dies bedeutet dann logischerweise, daß der Unfall im Sekretariat gemeldet wird.

Bei Erkrankung eines Schülers/in tritt die jeweilige KV des Patienten in Kraft, hier ist man nicht über die Schule versichert. Aber auch hier ist es wichtig, daß der Fall gemeldet wird, schon aus der Verantwortung der Schule gegenüber den Schülern.

- der SsanD kann natürlich eine Hilfeleistung erstmal alleine beginnen,es ist aber grade bei minderjährigen Sanis unbedingt erforderlich, daß zeitnah ein Lehrer oder sonstige rechtliche Person der Schule hinzugezogen wird.

Ich hoffe mich jetzt etwas klarer ausgedrückt zu haben. Und ich kann an der ganzen Diskussion leider nicht verstehen, warum einzelne unbedingt so heiß drauf sind an ihrer Schule den großen Wichtigtuer zu spielen und Verantwortung - auf die ihr keinerlei Anspruch habt - übernehmen wollt. Eine Schulleitung, die euren Gedanken und Vorstellungen folgt, handelt in meinen Augen völlig unsachlich und verantwortungslos und hat überhaupt keine Vorstellung, was im schlimmsten Fall auf sie zukommt und was für Folgen das hat. Ihr als Schüler seid da eventuell fein raus, aber ich möchte nicht wissen, wie ihr dann damit zurechtkommen werdet, sollte durch eure " Mithilfe " ein Schüler bleibende gesundheitliche Schäden davontragen ...


Gruß Jürgen

29.09.2009, 14:31
Original von Onkel Juergen
- jegliche Hilfeleistung, und sei sie noch so klein oder geringfügig, muß protokolliert werden.
(...)
Dies bedeutet dann logischerweise, daß der Unfall im Sekretariat gemeldet wird.


Die Notwendigkeit zur Dokumentation ist klar, die von dir aufgezeigte logische Folge jedoch nicht.


Original von Onkel Juergender SsanD kann natürlich eine Hilfeleistung erstmal alleine beginnen,es ist aber grade bei minderjährigen Sanis unbedingt erforderlich, daß zeitnah ein Lehrer oder sonstige rechtliche Person der Schule hinzugezogen wird.


In vielen Fällen dürfte eine Lehrkraft vor den Schulsanis vor Ort sein. Auch die üblichen hier vorgestellen Kommunikationswege erfolgen i.d.R. unter Einbindung einer Lehrkraft oder der Verwaltung. Somit dürfte eine Grundsätzliche Info gegeben sein.

Deine Grundsätzliche Forderung kann ich nachvollziehen, bin mir aber bei einer Umsetzung auch der Folgen bewußt.

Statt 1-2 Schülern werden also bei einer Hilfeleistung 1-2 Schüler sowie eine Lehrkraft gebunden (zumeist mit der Folge, daß X weitere Schüler keinen Unterricht haben). Der Mehrwert, der einer Schule aufgrund der Vorhaltung eines SSD geboten wird ist somit dahin.


Original von Onkel Juergen
Eine Schulleitung, die euren Gedanken und Vorstellungen folgt, handelt in meinen Augen völlig unsachlich und verantwortungslos und hat überhaupt keine Vorstellung, was im schlimmsten Fall auf sie zukommt und was für Folgen das hat.


Ich behaupte mal, daß eine Schulleitung, die diesen Gesamtbereich überschauen kann, auf einen Schulsanitätsdienst verzichten wird.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

29.09.2009, 14:43
... so langsam gebe ich es auf ... ?(

29.09.2009, 14:48
Weißt du noch was ich vor einigen Tagen über klare Reglungen seitens der Kultusminiterien geschrieben habe?

Sollte man auf dieser Ebene anfangen klare Regelungen zu treffen, bleiben nur noch wenige Möglichkeiten:

Entweder SSDe werden gänzlich untersagt bzw. nur in einem Rahmen durchführbar sein, der sowohl für die Schüler als auch für die Schule als Institution äußerst unattraktiv ist oder es gibt weitergehende Möglichkeiten für die jedoch dann jemand "weiter oben" eindeutig die Verantwortung übernimmt.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

29.09.2009, 17:28
Also entweder ich bin einfach zu blöde oder ich versteh nicht auf was du eigentlich raus möchtest ... ?(

Das, was wir hier grade diskutieren ist die Zusammenarbeit eines SsanD mit der Schulsekretärin. Und da gibt es schon richtungsweisende Regeln, was soll denn bitteschön deiner Meinung nach neues kommen ?
Ich beschäftige mich nun schon seit einigen Jahren mit diesen Themen und habe mich damals, als ich unseren SsanD gründete, ausführlich sachkundig gemacht.
Sicher ist das, was ich hier zum Besten gebe kein Gesetz, aber es reichte vor ein paar Jahren immerhin dazu, daß unser SsanD - Konzept vom LV des JRK richtungsweisend für ganz Schleswig - Holstein eingeführt wurde.

Mir ist durchaus bewusst, daß es an deutschen Schulen eine Vielzahl von Meinungen, Einstellungen und Vorgaben in dieser Thematik gibt, ob das aber alles so richtig ist wage ich mal zu bezweifeln. Mir persönlich ist es völlig egal, was anderswo so getrieben wird. Ich kann aber, wenn ich so manche Postings hier lese, nur mit Sachverstand eingreifen und vor größeren " Dummheiten " warnen ...

Gruß Jürgen

29.09.2009, 17:51
Natürlich hast du mit deinem oben geschilderten Fall (Nehmen wir mal an ich bin der Vater eines Kindes eurer Schule...) den Nagel auf den Kopf getroffen. Allerdings sollte man sich hier die Frage stellen, warum man im Sekretariat keine Antworten geben konnte. Natürlich kann man von keiner Sekretärin erwarten, dass sie jeden Unfall auswendig gelernt hat, deshalb muss sie in dieser Situation im Verbandbuch nachsehen, welches ja vom SSD geschrieben wurde, auch in dem Fall deines imaginären Kindes. Also wird die Sekretärin dir nicht sagen, dass sie keine Ahnung hat, sondern dass sie kurz nachlesen wird, was denn genau passiert ist. Sobald sie das Verbandbuch vorliegen hat, kann sie dann auch die Infos über den Unfall rausgeben.

Dein Punkt, dass keine EH-Maßnahme in der Schule ablaufen sollte, ohne dass die Schulleitung davon erfährt, wäre mit dem Protokoll zu jedem Fall auch abgehakt, da die Schulleitung ja nachlesen kann, wann wo wie und warum EH geleistet wurde.

Dass immer bei einer EH-Maßnahme ein Lehrer oder sogar die Schulleitung anwesend sein soll, finde ich nicht ganz logisch. In dem Moment, in dem ein Lehrer oder der Direx dazukommt, lässt dieser doch seine Klasse alleine und verletzt somit seine Aufsichtspflicht gegenüber einer ganzen Klasse statt nur gegenüber eines einzelnen Schülers.

Sollte ich damit falsch liegen, korregiere mich bitte.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

29.09.2009, 17:57
Original von Onkel Juergen
Das, was wir hier grade diskutieren ist die Zusammenarbeit eines SsanD mit der Schulsekretärin. Und da gibt es schon richtungsweisende Regeln, was soll denn bitteschön deiner Meinung nach neues kommen ?



Und welche Regeln sind das bitteschön? Wo nachzulesen?

Zwar weiß auch ich schon seit meiner Schulzeit, daß es ratsam ist sich nicht mit der Schulsekretärin und dem Hausmeister anzulegen, aber das gebietet schon der GMV.

Hinsichtlich dem Verhältnis Schüler/SSD zum Personal des Schulträgers gibt es verbriefterweise ersteinmal nichts zu sagen, weil eigentlich gar nicht existent. Es gibt für diese Personengruppe weder ein explizites Weisungsrecht nach eine Verantwortlichkeit gegenüber/für Schüler. Letztendlich gereifen da nur die Vorgaben der Schulleitung vor Ort sowie die allgemeinen gesellschaftlichen Regeln des respektvollen Umgangs miteinander.


Original von Onkel Juergen
Ich kann aber, wenn ich so manche Postings hier lese, nur mit Sachverstand eingreifen und vor größeren " Dummheiten " warnen ...


Da sind wir sicherlich einer Meinung. Daher mein klarer Hinweis darauf, daß man seine Kompetenzen und die geplanten Handlungsabläufe schriftlich fixieren lassen sollte. Spätestens dann wenn die SL so was mal schriftlich zusammengefasst betrachtet, sieht sie manch Handlung vermutlich auch in einem anderen Licht und überdenkt das Ganze noch einmal. Und wenn nicht, dann ist es eben eine Anweisung der SL, welche sie zu verantworten hat.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

29.09.2009, 18:29
Sorry Jungs, aber wir reden hier im Kreis herum, ihr versteht nicht was ich sagen möchte und ich habe jetzt auch echt keine Lust mehr alles bis ins Kleinste zu erklären und ständig eure Einwände zu erwiedern. Es ist hier einfach zu müßig sich so artikulieren damit man auch verstanden wird. Wenn wir uns in einer Diskussionsrunde gegenüber sitzen würden wäre alles viel einfacher ... ;)
Zuletzt geändert von Onkel Juergen am 29.09.2009, 18:30, insgesamt 1-mal geändert.

29.09.2009, 18:31
Original von Onkel Juergen
Wenn wir uns in einer Diskussionsrunde gegenüber sitzen würden wäre alles viel einfacher ... ;)


Sollten wir mal machen. ;-)
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

29.09.2009, 18:44
Idee sehr gut - Durchführung eher schwierig ... :(

aber alles was denkbar ist, ist auch machbar ... :)

29.09.2009, 20:00
Original von Onkel Juergen
Original von arex
Zum Thema RD: Wenn ich als SSD der Meinung bin, dass der Pat. einen RTW braucht, dann rufe ich den auch.
Da wäre mir die Meinung anderer Egal. In dem Moment, in dem er mein Patient ist, bin ich auch für die (weitere) Versorgung verantwortlich. Und wenn ich dann, aufgrund meiner Extra-Ausbildung, einen RTW rufen möchte, dann tue ich das auch.

Lieber einmal zu viel als zuwenig.


Sorry, aber diese Aussage klingt schon mehr als überheblich und wenn du oder andere Mitglieder eures SsanD genauso denken und handeln sind Konfrontationen mit Verantwortlichen an der Schule vorprogrammiert. Und genau das wollen wir nicht ...

[...]



Ich glaube das habe ich etwas unglücklich vormuliert.
Zum Beispiel mal: Wenn jetzt jemand vor mir sitzt, der stärkere Kopfschmerzen hat und die Eltern nicht erreichbar sind, so hätte ich es lieber, wenn die Person dann eben mit einem KTW/RTW mal zu 'nem Arzt kommt. Wenn jetzt aber ein Lehrer dies ausdrücklich untersagt, werde ich mich diesem Beugen; da es durchaus auch einfach ein guter Schauspieler sein kann, der keine Lust auf die Klausur in den nächsten Stunden hat.

Anders ist es jedoch in folgender Situation:
Schüler X ist kräftig gebaut und sucht idR immer eine Ausrede, in Sport nicht mitmachen zu müssen.

Nun ist diese Person gerade in der Pupertät und, um den Mädels der Klasse zu zeigen wie cool er ist, springt er mal locker von der Bühne, da seine Mannschaft nun mit Spielen drann ist. Daraufhin fängt er an zu schreien und bleibt auf dem Boden liegen. Der Lehrer hält dies zwar nur für einen neuen Versuch, dem Spiel zu entgehen, ruft jedoch mal den SSD.

Im Laufe meiner Behandlung bekomme ich den bestätigten Verdacht, dass der Schüler eine geschlossene Oberschenkelfraktur hat, der Lehrer jedoch sagt, er simuliert nur ich soll doch wieder gehen.

Wenn jetzt im Oberschenkel bis zu 2L Blut einbluten können, dann ist dies für mich schon ein durchaus guter Grund den RD zu rufen, was ist in diesem Falle auch machen werde, wenn ich den begründeten (!) Verdacht habe. In diesem Falle ist mir das Wohlergehen des Schülers primär.


Ich hoffe, das ist jetzt so besser verständlich.

Ich suche definitiv nicht die Kofrontation mit den Lehrern, bin auch sehr froh, dass wir bei uns in der Schule in unseren Handlungen vollstens unterstützt werden; jedoch werde ich auch -sofern es nötig ist (s.o.) - einmal zu viel den RTW rufen. Ihr zitiert es doch selbst oft genug: Melden macht frei.

Dies ist eine Sache, die jeder für sich entscheiden muss, wann er welche Maßnahme trifft. Ich habe meinen Standpunkt gesagt und hoffe, dass er nun besser nachvollziehbar ist.


Liebe Grüße & schönen Abend noch.
Zuletzt geändert von arex am 29.09.2009, 20:04, insgesamt 1-mal geändert.
San A-C (DRK), LSP (JF), Grundlehrgang/TM-I (FF)

30.09.2009, 10:25
Okay, deine Rechtfertigung habe ich zur Kenntnis genommen. Aber auch hier bin ich nicht so ganz mit deiner Argumentation einverstanden. Glaubst du wirklich im ernst, ein Lehrer würde bei einem Schüler, der wohl offensichtlich eine Oberschenkelfraktur hat, auf einen Simulanten tippen und dich als Sani wieder wegschicken ??? Das ist eine ziemlich heftige Verletzung und wohl begleitet mit starken Schmerzen und absoluter Gehunfähigkeit. Das würde sogar der - sorry - dümmste Lehrer erkennen ...

Ich kann dich in etwa verstehen was du aussagen möchtest, dieses Beispiel aber ist von dir unglücklich gewählt.

Gruß Jürgen

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