Tasche "sichern"

Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.

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29.05.2009, 21:53
das weis doch jeder hier ....deswegen macht man auch nur das was man gelernt hat aber wen es drauf ankommen würde und avon leben und tot abhängen WÜRDE würde ich es machen ... aber schön das sich jetzt alle einig sind
Komme aus der Nähe von Bonn bin in der Jugendfeuerwehr, dem Thw und dem SSD (SanH)unserer Schule tätig bin 16 Jahre alt =) :D =)

29.05.2009, 21:55
seit ihr euch sicher, dass ich nicht dafür belangt werden kann wenn ich sachen anwende - und falsch anwende - die ich nicht in einem offiziellen Lehrgang gelernt habe?
Endlich EH! 04.05.2008!

29.05.2009, 21:59
Original von gorld
seit ihr euch sicher, dass ich nicht dafür belangt werden kann wenn ich sachen anwende - und falsch anwende - die ich nicht in einem offiziellen Lehrgang gelernt habe?


Solange du nicht anfängst dem Patienten vorsätzlich zu schädigen kannst du eigentlich fast alles machen.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

29.05.2009, 21:59
Das kann am Ende durchaus den Patienten schaden!!

Nimm' das was du gelernt hast, wo du 100% weißt wie es geht! Ganz einfach!!

Liebe Grüsse
SSDboy
17 Jahre | SanC | Schulsanitäter | Leiter SSD | Bereitschaft'ler | RUD A&B | RHS'ler | Ausbildung in 1 Monat folgend ... Rettungshelfer |

29.05.2009, 21:59
Ja, solange du nicht vorsätzlich falsch handelst oder ein Schaden am Patienten mittels normalem Menschenverstand vorherzusehen war, kann dich keiner Rechtlich dafür belangen, was du machst, da du rein rechtlich keine medizinische Ausbildung hast.
Trotzdem finde ich, dass jeder so handels sollte, als ob man dafür belangt werden könnte.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

29.05.2009, 22:00
ich kenne den saninrw kann gut erklären und bringt auch gerne bei ...ja er hat recht du kannst nicht bestraft werden ... sonst würde unsere schule sowas nciht verantworten wenn das risiko besteht das schüler bzw. SSD´ler bestraft werden können
Zuletzt geändert von blaue retterin am 29.05.2009, 22:02, insgesamt 2-mal geändert.
Komme aus der Nähe von Bonn bin in der Jugendfeuerwehr, dem Thw und dem SSD (SanH)unserer Schule tätig bin 16 Jahre alt =) :D =)

29.05.2009, 22:02
Original von LevSani
Ja, solange du nicht vorsätzlich falsch handelst oder ein Schaden am Patienten mittels normalem Menschenverstand vorherzusehen war, kann dich keiner Rechtlich dafür belangen, was du machst, da du rein rechtlich keine medizinische Ausbildung hast.
Trotzdem finde ich, dass jeder so handels sollte, als ob man dafür belangt werden könnte.


kann man es nicht so betrachten, dass ich WEIL ich keine medizinische Ausbildung habe, Schaden am Patienten vorhersehbar ist?

So ich geh jetzt pennen, eine gute Nacht;)
Endlich EH! 04.05.2008!

29.05.2009, 22:03
*Nerv*

Ich will euch ja nur ungern dran errinnern das ihr von eurem eigentlichen Thema,... etwa 100m entfernt seit. Aber ist ja nit schlimmm.

29.05.2009, 22:04
Original von gorld
kann man es nicht so betrachten, dass ich WEIL ich keine medizinische Ausbildung habe, Schaden am Patienten vorhersehbar ist?


Kann man sicherlich probieren - würde aber dazu führen, daß du keinerlei Erstmaßnahmen durchführen könntest.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

29.05.2009, 22:08
Die Diskussion können wir doch eingentlich beenden, oder? Es ist so wie madhef sagt: Ihr seid Ersthelfer, seid also zur Hilfe verpflichtet, werdet für Fehler aber nur belangt, wenn ihr vorsätzlich oder wider gesundem Menschenverstand handelt.
Ob ich im Falle eines Falles eine Maßnahme anwenden würde, obwohl ich sie nicht beherrsche? Nein, denn dann bekommt der Patient eben nur in den Genuß meiner Basics. Der Rest ist aktives Zuwarten auf den RD. Einziger Grund wäre, wenn ich weiß, dass der Patient nur so zu retten ist. Und um das überhaupt zu wissen muss ja eigentlich diesbezüglich ausgebildet worden sein.

Fazit: Macht was ihr könnt und passt mit dem, was ihr nicht könnt auf. Ihr habt es hier mit 'nem echten Patienten zu tun und tragt Verantwortung für euer Handeln.

Original von gorld
kann man es nicht so betrachten, dass ich WEIL ich keine medizinische Ausbildung habe, Schaden am Patienten vorhersehbar ist?

Das würde der gesetzlichen Grundidee, dass jeder zur Ersten Hilfe verpflichtet ist, widersprechen.
Zuletzt geändert von Akkon am 29.05.2009, 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
Rettungshelfer
SEG | First Responder | San-Dienste

29.05.2009, 22:13
also wieder zum thema ...

sonst nehmt die tuben doch raus dann kann nichts passieren
Komme aus der Nähe von Bonn bin in der Jugendfeuerwehr, dem Thw und dem SSD (SanH)unserer Schule tätig bin 16 Jahre alt =) :D =)
02.06.2009, 19:46
Original von Wie
Original von LordifanRS
Im Rucksack hingegen ist so ziemlich alles was man brauch.
[...]
Die Eh-ler sollten ja nicht unbedingt mit güdeltuben hantieren. Mit einfach sagen "du darfst das nicht!" ist da nicht viel gerissen.
[...]
Oder einfach die Leute rausschmeissen die die Sachen unerlaubt benutzen?


Du sagst, im Rucksack ist so ziemlich alles drin, was man braucht.

WAS ist es denn?

Mit 14 und einer San-Ausbildung wird man da wohl kaum wirklich zu sichernde Gegenstände finden, oder?

Was habt ihr überhaupt für eine Ausbildung? Schulsanitätsdienstlehrgang? San A (und sämtliche anderen Ausbildungen) sind ja schließlich erst ab 16!

Bislang sind nur die Guedel genannt worden und so oft werdet ihr ja wohl kaum die Guedel benutzen (müssen) und beim Guedel wird es ja wohl hoffentlich reichen, wenn jemand sagt "Finger weg, das ist nichts für euch".

Ich verstehe nicht, warum du das "sichern" willst.

Außer, dass man die EHler demotiviert, weil sie nicht zu den "tollen Sanis" gehören und extra Material in abgespeckter Form bekommen, erreicht man nicht wirklich was damit. Wie du selber sagst, bekommen sie minimales Material und "mit Glück" auch eine Schere.

Da würde ich aber als Ersthelfer ganz schön angepisst sein - das ist ja weniger als in jedem Autoverbandkasten oder Betriebsverbandkasten, also mir als Ersthelfer "zusteht".

Überdenk mal bitte deine Gründe, warum man das absichern muss - die du hier ja bis auf den Guedel noch nicht mal genannt hast.
Gab es schon Situationen, wo sie etwas benutzt haben, was sie laut deiner Aussage nicht "durften" oder wie kommst du auf so eine Idee, dass das sein muss?


moooooment
nur weil ich 14 und nur nen San A hab heisst das nicht, dass der rest vom SSD genauso is....nur mal so amrande (ich bin einer der jüngsten wenn du es genau wissen willst.

Was da drin is?
- Ambu- Beutel + Masken
- Güdeltuben
- Sam- Splint
- Stifneck
- Verbandskram
- Händedesi
-Schere, Pinzetten etc.
- Handschuhe
-RR- Gerät + Kindermanschette
- ab nächste Woche noch ne Absaugpumpe + Zubehör

So eine Situation hat es schonmal gegeben. Ist zwar nix großes passiert, aber auch nur weil der RD verdammt schnell da war. (wenn du es genau wissen willst haben die mim Beatmungsbeutel gearbeitet...und kein plan gehabt. Noch nitmal Kopf überstreckt....)

Ich hab von anderen SSDs schonmal gehört, dass die ihre Taschen/Koffer verplomben...daher mal meine Frage.

beim thema sachen rausnehmen: &wenn ma sie doch mal schnell brauch?


akkon hat glaub ich recht....lassen wir mal gut sein

lg Corvin
musik ist nie zu laut.......

02.06.2009, 19:47
also ich durfte den SAN A machen (da hat keiner was von ner alterangabe gesagt)
musik ist nie zu laut.......

02.06.2009, 20:27
Mir ist nur ein eiziger verplompter Rucksack bekannt, und dieser ist auf einem FW-Fahrzeug untergebracht. Dort ist auch nur die Modultasche mit Kanülen etc. gesichert.

Ich finde es richtig, dass ihr es bleiben lasst. Sprecht lieber in einer Gruppenstunde nochmal an, wer wie mit den Sachen umgehen darf!
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

02.06.2009, 20:37
Verplompte Rucksäcke und Koffer gibt es auch anderswo. Plomben haben aber eigentlich nur den Sinn, der Besetzung zu zeigen, ob der Inhalt gecheckt werden muss oder nicht. Hier geht es aber darum, unberechtigten Zurgriff auf den Inhalt zu verhindern. Das kann damit vielleicht erreicht werden, ist aber in höchstem Maße unpraktikabel, da man die Tasche in jedem Fall öffnen muss (auch wenn man nur an ein Verbandpäcken möchte) und sie sehr oft neu verplompt werden müsste.
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