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Außerschulische SanDienste

BeitragVerfasst: 13.06.2014, 13:24
von GSan
Hallo Leute,
ich habe mich gefragt, ob es möglich ist als Schulsanitätsdienst auch kleine, außerschulische Veranstaltungen, wie z.B. Fußballtuniere am Wochenende oder Sponsorenläufe usw.., abzusichern.
Damit könnte man ja auch das Budget des SSD ein wenig aufbessern und eine ganze Menge Erfahrung sammeln.
Was haltet ihr davon bzw. gibt es dahingehend irgendwelche Regelungen?
Gruß Gabriel

BeitragVerfasst: 13.06.2014, 14:02
von Max
Hi,
diesbezüglich wirst du auf viele Probleme stoßen:

a) in welcher Geschäftsform willst du das ganze organisieren?
b) wie versicherst du deine Mitglieder?
c) woher nimmst du qualifizierte Erwachsene, die ggf. die Aufsichtspflicht übernehmen?
d) wer trägt das unternehmerische Risiko?
e) wie stellst du die Einhaltung diverser Standards und Vorschriften sicher?

Mit anderen Worten, lass es sein.
Ein SSD ist zum einen ein schulisches Projekt, zum anderen dem Ersthelferbereich zugeordnet. Als professioneller Sanitätsdienstanbieter gelten andere Maßstäbe und Regelungen.

BeitragVerfasst: 13.06.2014, 14:57
von kstore
Max hat ja die Probleme schon aufgezeigt, wenn du deine Sanis mehr Erfahrung sammeln lassen willst gibt es bestimmt die Möglichkeit bei eurer betreuenden HiOrg ab einem gewissen Alter und Ausbildungsstand an einigen Sanitätsdiensten teilzunehmen.
Eventuell lässt sich ja auch eine gemeinsame Übung der Sanitätstruppe und der Schulsanis organisieren.

BeitragVerfasst: 13.06.2014, 21:45
von GSan
Okay, ich glaub damit ist die Idee gestorben :P
Danke für die schnellen Antworten!!! :)

BeitragVerfasst: 14.06.2014, 08:11
von Hajo Behrendt
Zu Problem kommt es vor allem, wenn du die Dienste gegen Entgelt anbietest. Dann handelst du nämlich gewerblich und stehst damit in direkter Konkurrenz zu den (dich wahrscheinlich fütternden) Hilfsorganisationen vor Ort.

Bei gewerblichen Sanitätsdiensten müsstet du die Helfer unfallversichern und beim Finanzamt auch ein entsprechendes Gewerbe anmelden.

Das könnte man umgehen, indem man rein ehrenamtlich, also unentgeltlich tätig ist. Dann würde der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greifen, den auch jeder Ersthelfer "auf der Straße" bei der Ausübung seiner "Tätigkeit" genießt.

Sorgen würde mir aber die Haftungsfrage für Behandlungsfehler machen. Das ist ein Problem, welches in erster Linie die Helferinnen und Helfer betrifft, die eine rettungsdienstliche Ausbildung haben. Bei SanHelfern müsste wohl schon Vorsatz unterstellt werden, um da was zu holen.

Aber auch wenn ihr Dienste kostenfrei durchführt, ein Problem bleibt: Der Dienst geht einer Hilfsorganisation durch die Lappen, die damit hätte Geld verdienen können. Wenn ihr das ein paar mal häufiger macht und die HiOrg das spitzkriegt, werdet ihr wohl die längste Zeit von denen unterstützt worden sein...

Ich würde primär auch den Weg wählen, die Helfer bei einer HiOrg mitlaufen zu lassen, sofern die Qualifikation dafür ausreicht. Und Ersthelfer haben auf Sanitätsdiensten prinzipiell nichts zu suchen (es sei denn, sie laufen als Praktikanten mit zwei Sanis mit).

Ansonsten sind intensive Absprachen mit den beteiligten HiOrgs notwendig...