Das ändert möglicherweise ganz schnell nachdem die Schulleitung ungewünschten Kontakt mit Juristen und dem Schulamt hatten.
Wenn wir derartig schwere Verletzungen haben, dass sich hinterher ein Rechtsstreit lohnt kommt bei uns grundsätzlich ein Krankenwagen. Auch werden wir jemanden mit begründeten Verdacht auf eine Gehirnerschütterung o.ä. nicht einfach so gehen lassen.
Ich bin grad zu müde zum schreiben, du kriegst später was vernünftiges...
So, dann versuch ich's jetzt nochmal...
Also bei uns läuft das im allgemeinen folgendermaßen:
Ein Schüler, der mit einer Krankheit / Verletzung zu uns kommt hat drei Optionen.
1. Er lässt sich schnell verarzten und geht dann wieder in den Unterricht.
2. Er legt sich hin.
3. Er wird abgeholt.
1. Wird nur bei kleinen Wunden / Schrammen / usw. angewandt
2. Hauptsächlich bei Krankheit / Kreislaufschwäche / Nasenbluten / usw. usw. wird im Regelfall nur für ca. eine Halbe Stunde angeboten, danach sollte der Patient wieder in den Unterricht oder sich abholen lassen. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn von Patienten angegebene Personen nicht erreichbar sind oder wir einen Mehrwert darin sehen.
3. Bei allen schwereren Fällen, also auch bei Verdacht auf eine Gehirnerschütterung usw., kommen grundsätzlich entweder die Eltern oder ein Krankenwagen. Nur wenn der Patient aktiv Widerspruch hiergegen einlegt können wir dies nicht tun. In dem Fall wird dann allerdings auch stark auf die Kondition und das Urteilsvermögen des Patienten geachtet. In schweren Fällen hat er dann auch nur noch die Wahlmöglichkeit zwischen Eltern und RTW.
Wenn dann hinterher noch Fragen z.B. von den Eltern bestehen werden die Informationen nur mit Einwilligung des Patienten, bzw. wenn es einen begründeten Bedarf gibt, herausgegeben.
Sollte es dann Probleme wegen Nichtinformation der Eltern geben so trägt die Verantwortung hierfür der Patient, der sich ja aktiv gegen eine Benachrichtigung dieser ausgesprochen hat. In dem Fall würde dann auch der Zettel, der hier ja eigentlich Thema sein sollte, irrelevant sein, da ein Patient, der seine Eltern nicht informieren will ihnen diesen auch nicht aushändigen wird. Wenn der Zettel allerdings immer erstellt wird sehe ich, wie bereits geschildert, die Gefahr, dass die Eltern dem Patienten diesem mittels Zwang abnehmen.
Außerdem kann das geschriebene Wort im Rechtstreit nicht geleugnet werden. Wenn also jemand tatsächlich klagt, meinetwegen weil etwas, das dem Patienten hinterher, aus welchem Grund auch immer, Schaden zufügt, angeraten wurde so hat er den Beweis, das dies so getan wurde. Ansonsten könnte man sich immer darauf berufen, dass der Patient / Sorgeberechtigte einen missverstanden hat.