Original von Maxi
Natürlich könnt ihr auch Bescheinigungen ausstellen- diese können zum Beispiel zum internen QM benutzt werden (z.B. firmeninterne Anordnung, dass jeder Mitarbeiter eine EH-Auffrischung alle 2 Jahre machen muss. Diese muss ja nicht offiziell sein, sondern kann durch den ehrenamtlichen RS erfolgen, der auch in der Firma arbeitet [Anwendungsbeispiel, nicht unbedingt auf eine Schule zutreffend]).
Nur, damit das hier nicht durcheinander kommt: Die BG verlangt auch alle zwei Jahre eine Auffrischung als EHT von den vorgeschriebenen Ersthelfern (ein gewisser Prozentsatz der Beschäftigten) und dafür muss man sehr wohl Ausbilder sein.
Original von Choleos
Vielleicht kennst du ja auch einen EH-Ausbilder der dir seine Skripte zur Verfügung stellt und dir das eine oder andere Mal unter die Arme greift...
Das "kindgerechte" Aufbereiten des Themas wäre dann deine Aufgabe.
Damit solltet ihr sehr vorsichtig sein, denn die Folien der großen Hilfsorganisationen (wie kommt man eigenltich auf "HiOrgi"?!) sind häufig explizit geschützt (steht auf irgendeiner Folie, die nie jemand anguckt, drauf) und nicht freigegeben. Das betrifft auch sämtliche Änderungen des Inhalts, sowie das rauskopieren.
LSM 199?, EHK 2002 ... ;-)